Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Gerade im Kapitalanlage- und Insolvenzbereich wird aufgrund der Vermögensverluste häufig Strafanzeige gegen die Handelnden erstattet. Die Verteidigung in diesen Rechtsgebieten erfordert neben den strafrechtlichen Kenntnissen auch spezielle Kenntnisse der jeweiligen Haftungstatbestände im Zivilrecht, um eine möglichst umfassende Rechtsverteidigung zu gewährleisten.
Auch im Steuerstrafrecht ist eine wirkungsvolle Verteidigung nur mit der Kenntnis des materiellen und formellen Steuerechts möglich.
Durch die Spezialisierung der Kanzlei auf diese relevanten Gebiete können wir Sie bei der Wahrung Ihrer Interessen bestmöglich unterstützen.
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