Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht ist das Recht der Kaufleute, regelt also ihre (rechts-) geschäftlichen Beziehungen zueinander, ferner das Recht der Handelsvertreter und -gehilfen. Es umfasst neben neben Handelskauf und Kommissionsgeschäft auch so spezielle Bereiche wie die Abwicklung nationaler und internationaler Fracht- und Speditionsgeschäfte.
Das Gesellschaftsrecht umfasst insbesondere die Beratung über grundlegende Entscheidungen bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und deren Auswirkungen hinsichtlich des weiteren Bestehens der Gesellschaft sowie die formellen und materiellen Voraussetzungen bei der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Möglichkeiten des Unternehmers, in Form der GbR, KG, GmbH, AG, Ltd. oder anderen Gesellschaften am Markt aufzutreten, sind vielgestaltig und haben unterschiedlichste Folgen in Hinblick auf Buchführung, Haftung und Besteuerung.
Weiterhin umfasst das Gesellschaftsrecht auch die Geltendmachung und Abwehr von Haftungs- und Ausgleichsansprüchen der Gesellschafter untereinander bzw. der Gesellschaft gegenüber den Geschäftsführern und Gesellschaftern sowie die Haftung gegenüber Dritten.
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