Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bankrecht umfasst sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Bank und Kunden und die damit einhergehenden rechtlichen Probleme, insbesondere aus dem Bereich des Kredit- und Girowesens.

Das Kapitalanlagerecht umfasst als Teil des Kapitalmarktrechts insbesondere die Rückgängigmachung von unrentablen Anlagen in Immobilien, Aktienfonds, Schiffs- und Unternehmensbeteiligungen, Anleihen etc. sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund falscher Beratung und Prospekthaftung gegen Vermittler, Banken etc. Damit verbunden sind auch Haftungs- und Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer sowie Ausgleichs- und Haftungsansprüche gegen Mitgesellschafter.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch umfangreiche Beratung im Hinblick auf eine mögliche strafrechtliche Verfolgung der Handelnden bei betrügerischen Anlagen.

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